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DSGVO-AV-Vertrag

Rechtssicheres Hosting mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

AV-Vertrag

mit dem 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Aus dieser neuen Gesetzgebung ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder im Rahmen ihrer Leistungserbringung mit personenbezogenen Daten ihrer Auftraggeber in Berührung kommen.

Auftragsverarbeitung: kleine Unterschiede, große Rechtskonsequenzen

Hostingdienste sind typischerweise eine „Verarbeitung“ von Daten „im Auftrag“ des Kunden im Sinne der DSGVO. Das betrifft nicht nur das bloße Speichern von Daten auf Systemen von QSC (das Speichern ist eine Art der „Verarbeitung“). Bereits das Loggen personenbezogener Daten durch den Webserver ist eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Verordnung.

Wichtig: Ohne die unterschriebenen Dokumente können wir für Sie in Zukunft keine Aufträge mehr ausführen bzw. laufende Aufträge aufrecht erhalten, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, weil wir sonst gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen würden.

Wir bitten Sie daher um die Klassifizierung der personenbezogenen Daten und Ergänzung Ihrer Angaben im nachstehenden Auftragsverarbeitungsvertrag. Für den Umgang mit dem beiliegenden Auftragsverarbeitungsvertrag haben wir eine FAQ und eine Ausfüllhilfe bereitgestellt.

Wenn Sie Unterstützung bei der Ergänzung Ihrer Vertragsangaben benötigen, hilft Ihnen Ihr Vertriebsansprechpartner gerne weiter.

Sollten Sie weitere Fragen zur vertraglichen Auftragsverarbeitung im Rahmen der DSGVO haben, bitten wir Sie, uns eine Mail an avv-hosting@plusnet.de zu schicken oder Kontakt mit unserem Datenschutzbeauftragten über Datenschutz@plusnet.de aufzunehmen.

Link: DSGVO – AV-Vertrag (PDF)

Ausfüllhilfe

Schritt 1:
Öffnen Sie das in dieser Mail als PDF angehängte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Sie können in den Eingabefeldern direkt Ihre Angaben eintragen.

  1. Füllen Sie Ihre Angaben auf Seite 1 aus: Wir benötigen Ihre Firmenbezeichnung und bei Privatkunden zusätzlich Ihren Vor- und Nachnamen.
  2. Geben Sie auf Seite 3 im Abschnitt „2. Gegenstand des Vertrags, Rechtsgrundlage“ das Datum Ihres Vertrags an. Sollten Sie diese Angaben nicht zu Hand haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebsansprechpartner oder per Mail an avv-hosting@plusnet.de.
  3. Geben Sie auf Seite 10 im Abschnitt „ Ansprechpartner“ die Namen und Kontaktdaten des Ansprechpartners für Datenschutz-Themen sowie des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden) in Ihrem Unternehmen an.
  4. Tragen Sie auf Seite 11 auf der rechten Seite alle Angaben ein und vergessen Sie nicht, hier den Vertrag zu unterschreiben.
  5. Ergänzen Sie die Angaben für „Einzelheiten der Datenverarbeitung“ im Annex 1 auf Seite 12. Es geht hier um die Angaben, die auf Ihre personenbezogenen Daten zutreffen.
  6. Der Abschnitt „4. Anforderungen an die Auftragsverarbeitung in Drittländer“ auf Seite 14 kann in aller Regel ignoriert werden, weil sich der Geltungsbereich lediglich auf die RZ-Standorte Nürnberg und München erstreckt. Natürlich können Sie diese Option aber auch vorsorglich ankreuzen, auch wenn eine Übermittlung in Drittländer von uns nicht vorgesehen ist.
  7. Wählen Sie im Annex 3 auf Seite 23 im Abschnitt „Angaben zu Unterauftragsverarbeitern“ die für Sie passende Option aus. Wir empfehlen Ihnen, hier die voreingestellte Option unverändert beizubehalten, damit wir – beispielsweise im Notfall und natürlich nur nach Ihrer Anweisung – unseren Technologie- und Dienstleistungspartnern Zugriff auf Ihre Systeme gewähren können.

Schritt 2:
Drucken Sie die Vereinbarung aus, nachdem Sie sie vollständig ausgefüllt haben.

Schritt 3:
Unterschreiben sie die Vereinbarung und schicken Sie sie an uns zurück, gerne per E-Mail an avv-hosting@plusnet.de oder an unsere Adresse:
Plusnet GmbH
Fahrenheitstr. 11
28359 Bremen
Schritt 4:
Sie erhalten im Anschluss den von uns unterschriebenen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dem Postweg zurück. Die Vereinbarung gilt damit als rechtskräftig abgeschlossen.

Unterauftragsverarbeiter

Unterauftragsverarbeiter laut Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten – Annex 3:

Plesk International GmbH
Vordergasse 59
8200 Schaffhausen / CH
Internet: www.plesk.com

EPAG Domainservices GmbH
Niebuhrstr. 16b
53113 Bonn
Internet: www.epag.de

KDW+Service GmbH
Am Alten Güterbahnhof 2
59909 Bestwig
Internet: www.kdwplusservice.de

Hornetsecurity GmbH
Am Listholze 78
30177 Hannover
Internet: www.hornetsecurity.com/de

CentralNic Group PLC
35-39 Moorgate
London, EC2R 6AR
Internet: www.dominic.de

letzte Änderung: 25.05.2018

Sub-Unterauftragsverarbeiter

Sub-Unterauftragsverarbeiter laut Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten – Annex 4:

Plesk International GmbH
Vordergasse 59
8200 Schaffhausen / CH
Internet: www.plesk.com

EPAG Domainservices GmbH
Niebuhrstr. 16b
53113 Bonn
Internet: www.epag.de

KDW+Service GmbH
Am Alten Güterbahnhof 2
59909 Bestwig
Internet: www.kdwplusservice.de

Hornetsecurity GmbH
Am Listholze 78
30177 Hannover
Internet: www.hornetsecurity.com/de

CentralNic Group PLC
35-39 Moorgate
London, EC2R 6AR
Internet: www.dominic.de

letzte Änderung: 25.05.2018

FAQ

FAQ DSGVO

Was passiert, wenn ich die Vereinbarung zurückgeschickt habe?
Sie erhalten von uns eine unterschriebene Version auf dem Postweg zurück.

Wie kann ich die Vereinbarung zurückschicken?
Der Gesetzgeber sieht hier keine Schriftform vor, was bedeutet, dass die Unterschrift nicht im Original vorliegen muss. Es reicht also, wenn Sie uns die Vereinbarung ausgefüllt und unterschrieben als eingescanntes PDF-Dokument zurückschicken. Natürlich können Sie aber auch den klassischen Postweg wählen, jedoch sollten Sie dann die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterschrieben zurückschicken.

Habe ich aufgrund dieser Vertragserweiterung ein Sonderkündigungsrecht?
Weil wir mit der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung lediglich die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung eine Vertragserweiterung?
Das ist richtig. Die Vereinbarung Auftragsverarbeitung regelt Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und stellt deshalb eine Vertragserweiterung dar.

Ich bin der Meinung, dass keine Daten in meinem Auftrag verarbeitet werden, weil ich als Colocation-Kunde sämtliche Wartungen an meinen Systemen selbst vornehme. Ist deshalb nicht eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung überflüssig?
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in einem Kurzpapier den Begriff der Wartung festgelegt: „[…]besteht […] die Notwendigkeit oder Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten, so handelt es sich […] um eine Form oder Teiltätigkeit einer Auftragsverarbeitung und die Anforderungen des Art. 28 DS-GVO – wie etwa der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung – sind umzusetzen.“ (Quelle: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Datenschutz/Kurzpapier_Auftrag.pdf). Konkret bedeutet das, dass beispielsweise schon beim Ein- und Ausbau von Systemen, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind, eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Dasselbe gilt beispielsweise auch für die Durchführung eines Resets. Deshalb raten wir Ihnen dringend dazu, die Auftragsverarbeitung mit uns zu vereinbaren, selbst wenn auch diese Tätigkeiten im Regelbetrieb von Ihnen selbst durchgeführt werden. Ansonsten bestünde beispielsweise für uns keine Möglichkeit, Sie bei einem Notfall zu unterstützen (beispielsweise, wenn Sie auf ein System aus der Ferne nicht mehr zugreifen können), weil wir gegen das Datenschutzrecht verstoßen würden.

Ich bin dennoch der Meinung, dass auf meinen Systemen keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Welche Regelung sollte ich dann schließen?
In diesen seltenen Fällen bitten wir Sie, uns dies schriftlich formlos zu bestätigen. Auch wir sind den Aufsichtsbehörden gegenüber rechenschaftspflichtig und müssen im Zweifel nachweisen können, dass wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben.

Kann ich mich weigern, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu schließen?
Das hängt davon ab, ob auf Ihren Systemen personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht. Die für unser Geschäftsmodell typischen Anwendungsszenarien setzen jedoch alle die Verarbeitung von personenbezogenen Daten voraus, weil beispielsweise allein schon das Speichern von IP-Adressen in Server-Logfiles als personenbezogene Datenverarbeitung gilt.

Was passiert, wenn die Anforderungen der DSGVO bis 25.05.2018 nicht umgesetzt werden?
Verstöße gegen die DSGVO sind strafbar und werden mit Bußgeldern bis 20 Mio. EUR oder 4% des weltweit erzielten Jahres-Gesamtumsatzes geahndet. Dies betrifft nicht nur die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sondern auch viele andere Pflichten, die sich aus der DSGVO ergeben und für Unternehmen in ganz Europa gelten.

Bis wann muss ich meine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen haben?
Die DSGVO tritt am 25.05.2018 in Kraft. Das bedeutet, dass Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vereinbarung bis zum 20.05.2018 zurückschicken sollten, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Vertragsdaten ab dem 25.05.2018 rechtssicher erfasst worden sind.

Ab wann tritt die DSGVO in Kraft?
Die neue DSGVO tritt ab dem 25.05.2018 in Kraft.

Ich habe meine Vertragsdaten nicht zur Hand, muss sie aber in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung eintragen. Wie erhalte ich meine Vertragsdaten?
Bitte rufen Sie Ihren Vertriebsansprechpartner an oder schicken Sie eine Mail an business-support@plusnet.de, wir teilen Ihnen Ihr Vertragsdatum umgehend mit.

An welche Adresse muss mein unterschriebener Vertrag geschickt werden?
Den unterzeichneten Vertrag können Sie gerne per E-Mail an avv-hosting@plusnet.de oder an die Plusnet GmbH – Fahrenheitstr. 11 – 28359 Bremen schicken.

FAQ Rund um Domains

Inhaberwechsel, Inhaberverifizierung und Einwilligung zur Datennutzung (DSGVO) Beitragsanzahl:  4
Was ist bei einem Inhaberwechsel zu beachten und was ist die Inhaberverifizierung

Domainregistrierung und -Verlängerung Beitragsanzahl:  2
Wie registriere ich eine Domain

Providerwechsel (KK) Beitragsanzahl:  3
Was ist für die verschiedenen TLD´s beim Providerwechsel zu beachten

Allgemeines Beitragsanzahl:  6
Alles rund um Domains

FAQ SSL-Zertifikate

Sichern sie ihre Systeme und verschlüsseln sie Verbindungswege mit den von uns angebotenen SSL-Zertifikaten.

Validierung Beitragsanzahl:  3
Informationen zu den SSL-Zertifikatsvalidierungen

Bestellung Beitragsanzahl:  3
Informationen für die SSL-Zertifikatsbestellung

SSL-Tools Beitragsanzahl:  2
Hier stellen wir Ihnen einige nützliche Tools für die Zertifikatsprüfung zur Verfügung (externe Links)

Certificate Signing Request (CSR) Beitragsanzahl:  2
Informationen zum Certificate Signing Request (CSR)

FAQ Webserver

Mit dem Plusnet WebServer stellen wir ihnen ein professionelles Hosting-Paket für ihre Webseiten zur Verfügung.

  • Webspace
  • E-Mail (POP3 & IMAP)
  • Datenbanken
  • volle DNS-Verwaltung
  • uebersicht

 

Login Beitragsanzahl:  2
Erfahren Sie hier, wie Sie die Plusnet WebServer Verwaltungsoberfläche erreichen und wie Sie sich dort einloggen.

Verwaltungsoberfläche Beitragsanzahl:  9
FAQ für die Plusnet WebServer Verwaltungsoberfläche

E-Mail Beitragsanzahl:  9
FAQ zum Thema Plusnet WebServer – E-Mail-Verkehr

Email-Security In- & Outbound Beitragsanzahl:  1
FAQ zum Thema Plusnet WebServer -Email-Security In- & Outbound

FTP Beitragsanzahl:  2
FAQ zum Thema FTP-Verbindungen

Backup Beitragsanzahl:  1

Direkthilfe Beitragsanzahl:  3
Direkthilfe in der Plusnet WebServer – Verwaltungsoberfläche

Passwortgenerator

Passwörter müssen eine gewisse Komplexität erfüllen und sich aus Kleinbuchstaben, Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zusammensetzen. Idealerweise besteht das Passwort aus 8 oder mehr Zeichen.
Gern können Sie unseren Passwortgenerator nutzen, um komplexe Passwörter zu generieren und diese Passwörter in Ihren Mailboxen und Ihrem Mailprogramm einstellen.

Weiterführende Informationen zur Passwortsicherheit können Sie beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) einsehen. https://www.bsi-fuer-buerger.de

Sie haben
Fragen?

Ob es um Produkte, Partnermodelle oder Karriere geht – hier finden Sie den passenden Ansprechpartner.

Sprechen Sie uns an:

Prüfen Sie die Verfügbarkeit für Ihre Adresse:
Wir informieren Sie, sobald Ihre Adresse im Ausbaugebiet für Glasfaser liegt.
Bitte füllen Sie dazu das Formular möglichst vollständig aus.

Tipp

Schon jetzt vormerken lassen

Ich habe die aktuellen Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiere diese. Ich stimme zu, dass mich die Plusnet GmbH zum Zwecke der Beratung hinsichtlich des Glasfaserausbaus an meiner Anschlussadresse und den verfügbaren Plusnet Glasfaser Home / Office Produkten persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per anderer Textform unter Nutzung meiner Bestandsdaten (z.B. Name und Adresse) kontaktiert und die dabei gewonnenen Daten zu vorstehendem Zwecke verarbeitet und nutzt.

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